Stand: 01.09.2022

Festsetzung der Mietpauschalen:

Vermietung der gesamten Halle: 220,00 € / Netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Vermietung der abgeteilten Halle: 165,00€ / Netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Vermietung von Speiseraum, Küche: 110,00€ / Netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Nebenkosten:

Strom: 0,30 € / kW/h / Netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Wasser/Abwasser: 5,50 € / m3 / Netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Flüssiggas Gasheizung Speiseraum,

Küche, Toiletten, Duschen: 1,35 € / l / Netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Betriebsstunden Ölheizung Schützenhalle: 16 € / Bh / Netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Entsorgung Müll über Müllcontainer, anteilig nach Füllgrad: 64 € / 100% Füllung / Netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Nutzung Internet/Wlan: Tages-Flatrate 24 Stunden mit max. 50 Mbit/s im Download und 25 Mbit/s im Upload 4,99 € / Netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Abrechnung mit Jugendgruppen:

Die Vermietung der Schützenhalle an Jugendgruppen erfolgt ab 50 Personen aufwärts zu einem Pauschalpreis von 2,30 € / Netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Tag und Person. Die Mindestmiete pro Tag beträgt demzufolge 115,00 € / Netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer für die gesamte Schützenhalle. Die Nebenkosten sind in der Preispauschale nicht inbegriffen.

Vereine unseres Dorfes:

Diejenigen Vereine des Dorfes, die sich unentgeltlich an der Durchführung des Dorfgemeinschafts-festes bzw. des Kinderschützenfestes beteiligen, können die Schützenhalle einen Tag im Jahr in Anspruch nehmen, ohne dass eine Mietkostenpauschale berechnet wird. Die Nebenkosten sind durch die jeweiligen Vereine natürlich selber zu tragen.

Getränkeverzehr:

Jeder Mieter ist verpflichtet Bier und Biermischgetränke sowie Weine, Spirituosen, Softdrinks und Szenegetränke über einen mit der Schützenbruderschaft vertraglich gebundenen Verleger zu beziehen. Vertragsstrafen vom Verleger durch Missachtungen hat der jeweilige Mieter zu tragen.

Die Schützenbruderschaft ist mit einem Getränkeliefervertrag ausgestattet, der sich über die Getränkerückvergütung berechnet. Wir bitten daher alle unsere Mieter, bezüglich des Bierkonsums, nach der Miete um genaue Mengenangaben gegenüber der Schützenbruderschaft.

Schäden und Ordnung:

Die Halle wird in dem ordentlichen, gebrauchsfähigen Zustand übergeben. Schäden vor Mietbeginn sind unverzüglich anzumerken. Schäden an, um oder in der Halle sind vom jeweiligen Mieter zu tragen. Etwaige Schäden müssen vor Übergabe der Halle vom Mieter an den Vermieter angegeben und zusammen begutachtet werden. Schäden die während der Vermietung entstehen, trägt der jeweilige Mieter.

Die o.g. Preise entsprechen dem Stand vom 01.09.2022. Aufgrund der sehr dynamischen Preisentwicklung gerade bei der Energiebeschaffung, durch den Krieg in der Ukraine, können diese Preise sich schnell, stark verändern. Es ist uns daher nicht möglich, diese Preise immer top aktuell zu halten. Bitte fragt die aktuellen Preise, gerne im Vorfeld einer Anmietung, noch einmal bei unserem 2. Schriftführer und Hallenwart unter hallenvermietung@schuetzenbruderschaft-messinghausen.de, oder über das Kontaktformular an. Vielen Dank.

Kontaktformular Hallenvermietung